Arbeitsrecht

Wir erbringen unsere Dienstleistungen vor allem den Arbeitgebern, die wir bei der komplexen, praxisorientierten Anwendung arbeitsrechtlicher und damit zusammenhängender Vorschriften bei unterschiedlichen Betriebsbedingungen unterstützen. Daneben übernehmen wir arbeitgeber- wie arbeitnehmerseitige Lösung individueller arbeitsrechtlicher Probleme, sei es im Rahmen der Streitagenda oder sonstiger Agenda.

Ein entscheidender Vorteil der Anwaltskanzlei Advokátní kancelář Kříž a partneři s.r.o. besteht darin, dass die ihr zugehörigen Rechtsanwälte täglich rechtliche Beratung in Standardfällen gewähren, die sich aus laufenden arbeitsrechtlichen Beziehungen ergeben, aber auch in außergewöhnlichen Situationen, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen geraten.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes und der Kollektivvereinbarungen beschäftigen wir uns u.a. mit folgenden Aufgaben:

  • vertragliche Verpflichtungen (sei es aus Einzel- oder Kollektivverträgen)
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen von Massenentlassungen, einschließlich der Vertretung von Mandanten in Streitfällen um die Gültigkeit von Arbeitsverhältnisauflösungen
  • Entlohnung gemäß arbeitsvertraglicher Beziehungen
  • Gewährleistung von Arbeitnehmerarbeitsbedingungen in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften
  • Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot
  • Übergang von Rechten und Pflichten aus arbeitsrechtlichen Beziehungen