Handelsrecht

Handelsrecht – Schuldrecht und Gesellschaftsrecht 

Nach Rekodifizierung auf diesem Gebiet leisten wir  Dienste nach dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelskörperschaftsgesetzbuch bei der Erstellung aller Vertragstype auf diesem Gebiet.  In Körperschaftsfragen gewähren wir Rechtsdienste von Gesellschaftsgründung, über Fusionen und Akquisitionen bis zu Streitigkeiten, folgend aus Mitgliedschaft in einem statutarischen Organ, insbesondere also:

  • Eintragungen von Gesellschaften ins Handelsregister und Einholung von Zulassungen zu Unternehmenstätigkeiten
  • Abhaltung von Generalversammlungen und Sitzungen weiterer Organe von Handelsgesellschaften 
  • Abschluss von Verträgen zur Übertragung von Aktien oder Anteilen 
  • Umwandlungen von Handelsgesellschaften