Versicherungsrecht

Dieses Rechtsgebiet geleistet von unserer Anwaltskanzlei einbezieht vor allem Dienste der Rechtsvertretung der Mandanten (gerichtlich sowie außergerichtlich) bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche auf Versicherungsleistungen gegenüber Versicherungsanstalten, und zwar vor Gerichten sowie vor einem Finanzschiedsrichter, sofern seine Zuständigkeit vorliegt. Klienten von Versicherungsanstalten gewährt unsere Anwaltskanzlei die Rechtsberatung bei der Erledigung ihrer Ansprüche aus Versicherungsverträgen, im Umgang mit Versicherungsanstalten und mit dem Tschechischen Büro der Versicherer bei der Erledigung von Versicherungsfällen, samt ihrer Rechtsvertretung bei Gerichtsstreiten um Ersatz eines Vermögensschadens,  Entschädigung für gesundheitliche Beeinträchtigung, Schmerzen, soziale Beeinträchtigung, Verdienstausfälle / entgangenen Gewinn, Unterhaltsgeld und Ersatz eines Nichtvermögensschadens gegenüber Versicherungsanstalten, und zwar besonders bei der sgn. Kürzung solcher Versicherungsleistung aus der Seite der Versicherungsanstalten. Die von uns geleisteten Dienste einbeziehen auch die Geltendmachung und Beurteilung der Ansprüche von Naturpersonen gegenüber Versicherungsanstalten entstanden bei Verkehrsunfällen, physischen Verletzungen oder bei sonstigen Versicherungsfällen, samt eventueller Vertretung bei zusammenhängenden Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren.

Insbesondere bieten wir also Folgendes an:

  • Geltendmachung der Ansprüche auf Versicherungsleistung gegenüber Versicherungsanstalten  
  • Rechtsvertretung der Mandanten gegenüber Versicherungsanstalten (gerichtlich und außergerichtlich)