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Rechtsgrenzen in digitalen Medien 2016

07/06/17

In der zweiten Hälfte Mai nahm JUDr. Veronika Křížová, LL.M. an der in der Zusammenarbeit mit Berkeley Center for Law and Technology veranstalteten Konferenz in Mountain View, CA teil. Vortragende waren Rechtsexperte aus den Gesellschaften Google, Microsoft, Vertreter der nicht-Profit-orientierten Organisation Electronic Frontier Foundation oder Stanford Center for Internet & Society. 

Hauptblöcke waren der aktuellen Problematik sowohl im Bereich des Urheberrechts, als auch des Personendatenschutzrechts gewidmet. Die größte Aufmerksamkeit wurde auf die letzte Rechtsentwicklung auf diesem Gebiet in der EU, also auf die Europäische Rechtsprechung (GS Media v. Sanoma Media und Filmspeler) und die aktuelle Rechtsprechung aus den Vereinigten Staaten, im Anschluss an DMCA (BMG v. CoxVimeo oder Mavrix Photographs v. LiveJournal) gerichtet.

Des Weiteren wurde die Europäische Datenschutzrichtlinie GDPR, insbesondere aus der Sicht der Grundunterschiede in der Auffassung von Konzept der Privatsphäre in der europäischen Rechtstradition im Vergleich zum Recht der Vereinigten Staaten besprochen.

Der zweite Tag der Konferenz war dann der strafrechtlichen Problematik verbunden mit Missbrauch dieser Dienstleistungen durch terroristische  Organisationen, Hacker und ähnliche Tätigkeiten im Kyberraum gewidmet. Panelteilnehmer waren sowohl Akademiker aus UC Berkeley, als auch Vertreter der FBI, des Nationalen Sicherheitsrates der Vereinigten Staaten oder US Secret Service. Der Nachmittagsblock konzentrierte sich dann auf die Verantwortung der Dienstleister der Informationsgesellschaft, insbesondere im Zusammenhang mit Schranken der Freiheit der Meinungsäußerung und Eingriffen in Persönlichkeitsrechte, wo sich mit dieser Problematik in ihren Beiträgen Rechtsvertreter der Gesellschaften Facebook, Twitter oder CNN befassten.